Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sie stehen vor der Entscheidung, in ein Pflegeheim zu ziehen oder helfen einem Angehörigen dabei, den Umzug vorzubereiten? Dabei ergeben sich immer viele Fragen. Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen gesammelt, die uns gestellt werden, und beantworten sie. Dies soll natürlich nicht das persönliche Gespräch ersetzen. Bei Fragen können Sie uns über das Kontaktformular unten eine Nachricht schicken und wir melden uns bei Ihnen zurück. Natürlich können Sie sich auch jederzeit an das Team des entsprechenden Hauses wenden und einen Besuchstermin vereinbaren. Gerne geben wir Ihnen dann unsere Informationsbroschüre und alle nötigen Formulare mit.

Nein – man kann jederzeit Besuch empfangen. Während der Mittags- und Nachtruhe sollten Bewohnerinnen und Bewohner eines Doppelzimmers gegenseitig Rücksicht nehmen und ggf. ihren Besuch in einem Aufenthaltsraum empfangen.

Selbstverständlich – z. B. über Weihnachten und an anderen Feiertagen übernachten gelegentlich Bewohner einer Pflegeeinrichtung bei ihren Verwandten. Wichtig ist es, vorher die Pflegekräfte zu informieren und möglichst genau den Zeitpunkt der Abreise und der Rückkehr bekannt zu geben. Bei längerer Abwesenheit werden anteilig Heimkosten zurückerstattet. Dies trifft auch bei Krankenhausaufenthalten zu (siehe Heimvertrag Anlage 7).

Es gibt eine Informationsbroschüre, in der Essenzeiten, Ansprechpartner, Betreuungsangebote und zusätzliche Angebote wie Frisör, Fußpflege etc. (diese sind vom Bewohner jeweils selbst zu bezahlen) benannt sind. Hier werden auch die Mitglieder des Bewohnerbeirates namentlich vorgestellt.

In der Regel nicht. Sollte die eigene Rente (ggf. Witwen-/ Witwer- oder Betriebsrente) zur Bezahlung des Heimplatzes nicht ausreichen, ist zunächst die Inanspruchnahme von Sozialhilfe zu klären. Das Sozialamt prüft wiederum, ob – und wenn ja, in welcher Höhe – evtl. eine Zuzahlung durch Verwandte 1. Grades in Frage kommt. Diese Zuzahlungspflicht zum Unterhalt naher Verwandter betrifft ausschließlich Kinder gegenüber den eigenen Eltern bzw. Eltern gegenüber ihren Kindern – Schwiegereltern/ Schwiegerkinder sind davon ausgenommen. Es wird dabei das Einkommen/ Vermögensverhältnis der möglicherweise zuzahlungspflichtigen Kinder geprüft und nach Abzug des monatlichen Betrages zum Selbstbehalt und ggf. anfallender Kreditzahlungen bzw. sonstiger Zahlungen (z. B. Unterhalt für eigene Kinder) ein entsprechender Betrag festgelegt.

Nein. Bei Einzug in eine Pflegeeinrichtung ist für die Hausleitung/ Buchhaltung nur wichtig, dass die monatlichen Kosten regelmäßig beglichen werden können. Dies wird in der Regel durch die Rente abgedeckt. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus ein Bewohner oder eine Bewohnerin über Vermögen verfügt, ist für die Pflegeeinrichtung nicht interessant oder entscheidend.

Grundsätzlich ja – wobei eher Kleinmöbel, wie z. B. Fernsehsessel, Stehlampe, Couchtisch, Fernsehgerät, Wanduhr, Kommode oder Beistelltisch etc. mitgebracht werden. Die Zimmer sind bereits vollständig möbliert, sodass theoretisch nichts mitgebracht werden müsste – ein paar vertraute, eigene Möbelstücke geben allerdings einem Zimmer erst eine „persönliche Note“. Insbesondere auch Bilder, Fotos, Zimmerpflanzen usw. werden gern mitgebracht.

Generell ist dies vor der Aufnahme direkt mit der Einrichtungsleitung zu klären. In der Regel können kleine Ziervögel oder ein kleines Aquarium mitgebracht werden, ggf. auch kleine Hunde oder Katzen – wichtig ist auf jeden Fall, dass der Bewohner oder die Bewohnerin in der Lage ist, sich selbständig um die Pflege des eigenen Haustieres zu kümmern. Bei Einzug in ein Doppelzimmer ist zudem die Meinung des Mitbewohners wichtig: sollte dieser das Haustier ablehnen, darf es nicht mit einziehen. Andere Bewohnerinnen und Bewohner sollten nicht durch Geruch oder Geräusche der Tiere belästigt werden bzw. Angst haben müssen, ggf. vom Nachbarshund gebissen zu werden – all dies ist zu beachten.

Persönliche Bekleidung (Tages- und Nachtwäsche), Schuhe/Stiefel, Handtücher/Waschlappen etc. sind ausreichend mitzubringen. Dieselbe Kleidung, die in der eigenen Wohnung getragen wurde, benötigt man i. d. R. auch nach Umzug in eine Pflegeeinrichtung. Die Leibwäsche wird in der Einrichtung gewaschen, dazu muss sie vorher mit maschinell gestickten Namen bzw. Namenspatch versehen werden. Bei Kosmetikartikeln soll und darf die gewohnte Pflegelinie auch im Heim weiter verwendet werden, d. h. ein spezieller Duft, Rasierwasser, Hautlotion etc. Pflegemittel wie Duschbad, Haarshampoo, Prothesenreiniger/Zahnpasta, Deospray usw. sind zudem regelmäßig nachzukaufen, entsprechend Verbrauch.

Bettwäsche wird grundsätzlich vollständig von der Pflegeeinrichtung gestellt und regelmäßig ganz bzw. bei Bedarf teilweise gewechselt. Das Mitbringen eigener Wäsche ist daher nicht notwendig. Bei bestehenden Allergien, z. B. Unverträglichkeit von industriellen Wasch- und Desinfektionsmitteln, ist nach Absprache mit der Einrichtungsleitung die Verwendung persönlicher Bettwäsche möglich. Diese wird dann in der Regel von den Angehörigen selbst gewaschen, da die Kapazitäten der hausinternen Wäschereien begrenzt sind.

Generell kann man jederzeit den Vertrag mit der Einrichtung kündigen und ausziehen, z. B. in eine andere Pflegeeinrichtung, zu den Angehörigen bzw. in eine andere Stadt. Bei der Kündigung ist die Kündigungsfrist zu beachten, d. h. bei Eingang der Kündigung bis zum 3. des Monats endet der Heimvertrag mit Ablauf desselben Monats. Bei einem Todesfall endet der Heimvertrag automatisch am Todestag, d. h. es müssen keine Kündigungsfristen wie z. B. in Mietwohnungen eingehalten werden und es fallen in der Regel auch keine weiteren Kosten an. Sollte z. B. das Zimmer erst sehr spät vollständig geräumt werden (viel Mobiliar etc.) und kann daher seitens der Einrichtung nicht zeitnah weiter vergeben werden, können Sachkosten im Bereich „Unterkunft“ anfallen. Dies ist im Einzelfall mit der Einrichtungsleitung zu klären.

Nein. Die monatlichen Kosten richten sich stets nach dem Pflegegrad – egal ob man ein Einzel- oder Doppelzimmer bewohnt. Ein „Einzelzimmerzuschlag“ wird in keiner unserer Einrichtungen gefordert.

Nein. Entsprechend dem Prinzip der freien Arztwahl ist die ärztliche Betreuung auch nach Umzug in eine Pflegeeinrichtung weiterhin durch den eigenen Hausarzt möglich. Bitte klären Sie vor der Heimaufnahme, ob der Hausarzt die Betreuung (Hausbesuche) weiter übernimmt oder an welchen Arzt er Sie ggf. zur weiteren ärztlichen Betreuung überweist.

Ja! Der Frisör hat in der Regel einen eigenen kleinen Salon in der Pflegeeinrichtung und ist jeweils zu festen Zeiten vor Ort. Bei Bedarf werden immobile Bewohnerinnen und Bewohner auch im eigenen Zimmer/ Bett frisiert.
Die Fußpflegerin kommt regelmäßig ins Haus – Termine hierzu vereinbart sie mit dem Bewohner bzw. Bewohnerin oder den Angehörigen im Voraus. Man kann sich aber auch ohne Voranmeldung behandeln lassen! Es ist auch möglich, sich nach dem Umzug weiterhin von der eigenen Frisörin bzw. Fußpflegerin behandeln zu lassen – sofern diese Hausbesuche macht bzw. Sie noch selbständig zur Fußpflege/ Frisörin gehen können. Beide Dienstleistungen sind jedoch nicht in den Pflegekosten enthalten und müssen von jedem Bewohner selbst bezahlt werden.

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, Ihre Haftpflichtversicherung auch nach Einzug in die Pflegeeinrichtung aufrecht zu erhalten. Grund: Obwohl jedes Heim eine Hausrats- und Haftpflichtversicherung hat, die viele Schadensfälle abdeckt, passieren kleine „private Unfälle“. Beispiel: Frau X. legt ihre Brille/ Zahnprothese auf einem Stuhl ab und Herr Y. setzt sich drauf – Brille/ Zahnprothese geht kaputt. Der Artikel muss dann vom Verursacher ersetzt oder die Reparatur bezahlt werden. Da dies mitunter teuer werden kann, empfehlen wir, auch nach Heimeinzug die Haftpflichtversicherung mit einem geringen Beitrag beizubehalten.